Der Begriff Pflegegrad klingt nach Bürokratie, meint aber den Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung. Wer versteht, wie das System rechnet, kann im Gespräch mit Begutachtung und Kasse deutlich besser auftreten.

Was ein Pflegegrad misst

Der Pflegegrad beschreibt den Grad der Selbstständigkeit, nicht die Diagnose. Seit 2017 bewertet das Neuausrichtungs-System sechs Module:

  1. Mobilität (10 %)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %) bzw.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %), zusammen gewichtet
  4. Selbstversorgung (40 %)
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (20 %)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Aus den Punkten ergibt sich einer der fünf Grade. Der zweite Hauptschwerpunkt bei Kindern berücksichtigt deren Entwicklung; für Demenzkranke zählen Verhaltenssymptome jetzt mit, was früher oft unterschätzt wurde.

Die fünf PflegegradePunktespannen laut Begutachtungsinstrument
Die fünf Pflegegrade
Grad 1: geringe Beeinträchtigung12,5 bis unter 27
Grad 2: erhebliche27 bis unter 47,5
Grad 3: schwere47,5 bis unter 70
Grad 4: schwerste70 bis unter 90
Grad 5: schwerste mit besonderen Anforderungen90 bis 100
Quelle: Neuausrichtungssystem des Pflegegrades, zusammengefasst nach gesund.bund.de und BMG

Der Weg zum Antrag

  1. Antrag stellen Beim zuständigen Pflegekasse anrufen oder schreiben. Formlos genügt. Datum dokumentieren, denn danach laufen Fristen.
  2. Termin abwarten Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich für einen Hausbesuch. Bei stationärer Pflege begutachtet er vor Ort im Heim.
  3. Begutachtung vorbereiten Pflegetagebuch führen, Medikamentenliste bereitlegen, eine Vertrauensperson dabeihaben. Ehrlich darstellen, wie schlechte Tage aussehen.
  4. Bescheid prüfen Die Kasse entscheidet schriftlich. Bei Ablehnung oder niedrigerem Grad als erwartet: Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
  5. Leistungen aktivieren Mit Bescheid Leistungen wählen (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination) und Beratungsbesuch gemäß §37 Absatz 3 SGB XI einplanen.

VorurteilWer noch selbst kochen kann, bekommt keinen Pflegegrad.

Was dran istEs zählt das Gesamtbild über alle Module. Wer etwa bei Medikamentenmanagement, Kommunikation oder Alltagsgestaltung erhebliche Hilfe braucht, kann trotz intakter Küche einen Grad erhalten.

Was welcher Grad bringt

Die wichtigsten Leistungsbausteine im Überblick (Beträge ändern sich regelmäßig; aktuelle Zahlen liefert die Pflegekasse oder gesund.bund.de):

  • Pflegegeld (direkte Zahlung an die pflegebedürftige Person),
  • Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst rechnet direkt ab),
  • Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich für niedrigschwellige Angebote, auch bei Grad 1),
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tagespflege,
  • Wohnraumanpassung (Zuschuss bis 4.000 Euro je Maßnahme),
  • Pflegehilfsmittel und Zuschuss für digitale Pflegetechnologie.

Kombinationen sind erlaubt (Kombileistung), und Angehörige können Pflegekurse kostenlos besuchen.

Bei Ablehnung: Nicht aufgeben

Rund ein Drittel der Widersprüche führt nach Datenlage der Sozialgerichte zu Verbesserungen. Ein strukturierter Widerspruch enthält: neuen Beobachtungen (Pflegetagebuch), ärztliche Unterlagen, klare Bezüge zu den Modulen. Pflegestützpunkte und Sozialverbände (VdK, SoVD) unterstützen beim Widerspruch, oft günstig oder kostenlos.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Beschwerden wende dich an deine Hausarztpraxis. Redaktionell geprüft und mit Quellen belegt.

Quellen

  1. Pflegegrad (Themenseite) (gesund.bund.de (Bundesministerium für Gesundheit))
  2. Pflegegrade (Themenseite) (Bundesministerium für Gesundheit)
  3. Medizinischer Dienst (Informationen zur Begutachtung) (Medizinischer Dienst)